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Satzung
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§ 4 Organe und EinrichtungenOrgane der Gesellschaft sind
Durch Beschluß des Vorstandes können Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden. Die Tätigkeit der Mitglieder für den Verein ist ehrenamtlich. Auslagen können erstattet werden. § 5 Mitgliedschaft
§ 6 Der VorstandDer Verein wird durch den Vorstand vertreten.
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§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Das Kuratorium
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§ 9 AuflösungDer Beschluß über die Auflösung des Vereins kann nur auf Antrag des Vorstandes in einer zu diesem Zweck eigens einberufenen Mitgliederversammlung, in der mindestens drei Viertel aller Mitglieder vertreten sind, und nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt werden. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist hierauf besonders hinzuweisen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so muß innerhalb von sechs Wochen eine zweite Mitgliederversammlung stattfinden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlußfähig ist; in der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Auch in dieser Sitzung ist für die wirksame Auflösung des Vereins eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstige Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke und zwar zur Förderung von Kunst und Kultur durch das Museum für ostasiatische Kunst Berlin.
Berlin, 25.10.2000
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Deutsche Gesellschaft für Ostasiatische Kunst
c/o Museum für Asiatische Kunst, Ostasiatische Kunstsammlung, Museen Dahlem Takustraße 40 D-14195 Berlin Tel. +49 / (0) 30 / 83 01 367 Fax +49 / (0) 30 / 83 01 501 E-Mail dgok@dgok.de Website http://www.dgok.de |
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